Rebsortenreine Weine und die berühmten 15 Prozent
Wo Pinot Noir draufsteht, ist auch ausschließlich Pinot Noir drin. Oder etwa nicht? Kommt darauf an. Denn dank europäischem Weingesetz dürfen bis zu 15 Prozent des Flascheninhalts bedingt variabel gestaltet sein, ohne dass das kenntlich gemacht werden muss. In den Vereinigten Staaten sind es sogar 25 Prozent. Lasst uns mal einen Blick auf das Thema rebsortenreine Weine werfen.
Dass verschiedene Rebsorten für einen Wein „gemischt“ werden, hat nicht nur eine sehr lange Tradition, sondern ist in den meisten Ländern auch vollkommen normaler Weinalltag. Die größten Weine der Welt sind nicht rebsortenrein. Deutschland indes gehört zu den Ländern, in denen sich im Laufe der Zeit eine Gier nach rebsortenreinen Weinen verbreitet hat. Vielleicht, weil das „Mischen“ unterschiedlicher Rebsorten hier so negativ klingt. Verschnitt. Hört sich irgendwie abwertend an. Da ist das französische Begriffspendant doch schon viel edler: Cuvée. Ich persönlich liebe ja Cuvées. Aber auch rebsortenreine Weine sind fantastisch.
Wer sich das rückseitige Etikett einer Weinflasche bei solch einem Wein, der nur aus einer Traube gekeltert wurde, anschaut, dürfte hin und wieder aber auch überrascht sein. Nämlich dann, wenn der Winzer besonders genau und vor allem transparent arbeitet und plötzlich noch die ein oder andere weitere Rebsorte auftaucht. Denn um nach europäischen Weingesetz reinsortig zu sein, muss die Haupttraube „nur“ 85 Prozent des Weins ausmachen. Trotzdem braucht gesetzlich nur eben jene draufstehen. Der Rest ist variabel. Obwohl es auch da Richtlinien und Gesetze gibt. Machen wir es ein wenig komplizierter.
Von Lagen und Jahren
Nehmen wir mal das Beispiel Pinot Noir – hierzulande auch Spätburgunder genannt. Die 85 Prozent Pinot Noir darf ein Winzer mit 15 Prozent anderen Trauben „auffüllen“. Je nachdem, welchen Geschmack, welche Stilistik er haben möchte. Oder bei Rotwein auch: welche Farbe. Denn einige Rebsorten sind in der Färbung nun mal intensiver als andere. Diese Trauben können von seinen anderen Lagen kommen oder er kann sie dazukaufen. Wichtig ist nur, dass sie aus demselben Anbaugebiet kommen. Die Lagen können da – ebenso wie die Rebsorten – variieren.
Selbiges gilt übrigens auch für den Jahrgang: Ein Wein ist auch dann noch sortenrein, wenn die Lese unterschiedlicher Jahrgänge einen Wein ergeben soll. Solche Weine erkennt ihr übrigens recht gut am Etikett: Steht weder vorne noch hinten ein Jahr, sind die Trauben verschiedener Jahrgänge verarbeitet worden. Ist indes ein Jahr drauf, dann stammen auch alle Trauben aus eben jenem.
Für mehr Transparenz!
Das alles hört sich jetzt erst einmal bestimmt verwirrend und vertrauensirritierend an. Ein Pinot Noir, der nicht zu 100 Prozent aus Pinot Noir besteht? Wird einem da vielleicht sogar etwas untergejubelt? Nein. Die Zeiten der krassen Panscherei sind in den meisten Weinländern schließlich längst vorbei.
Trotzdem darf der leidenschaftliche Weintrinker schon auch wissen, dass sein oder ihr Lieblingswein vielleicht gar nicht so sortenrein wie gedacht ist. Viele Winzer halten ihre Verschnitte deswegen bewusst transparent: steht vorne die Haupttraube auf dem Etikett, kann man auf der Rückseite dann lesen, ob und wenn ja, welche anderen Trauben zu wieviel Prozent mitverarbeitet wurden.
Wider mehr Transparenz!
Und die andere Seite? Also Winzer, die eben nicht ganz so transparent bei den Angaben sind? Die haben meistens gute – und vor allem nachvollziehbare – Gründe. Es kommt halt immer auch auf die Philosophie des Weinguts an. Schaut euch zum Beispiel mal Gut Oggau aus dem Burgenland oder aber Weingut Hirsch aus dem Kamptal an. Beiden kommt es nicht so sehr auf die Rebsorten an. Sie wollen den Charakter einer Lage mit ihren Weinen zeigen.
So kommt es, dass Johannes Hirsch zum Beispiel seinen Grünen Veltlinern aus den unterschiedlichen Lagen immer auch 15 Prozent Riesling mitgibt, die in der gleichen Riede wachsen – und die den geschmacklichen Charakter des Terroirs perfektionieren. Wenn es um die Lage und nicht um die Rebsorte geht, wird letztere oft bewusst hintenan gestellt – da braucht es bei dieser Philosophie dann auch keine genaueren Angaben, solange die 15 Prozent nicht überschritten werden.
Wo rebsortenreine Weine Pflicht sind
Und selbstverständlich muss nicht jeder rebsortenreine Wein die berühmten 15 anderen Prozent beinhalten. Einige legendäre Weine leben schließlich von der Ausschließlichkeit einer einzigen Traube. Nehmen wir da nur den Barolo. Ein Barolo wird einzig und allein aus der Nebbiolo-Traube gekeltert. Punkt. Und diese kommen auch nur aus dem sogenannten Barolo DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita = geschützte Ursprungsbezeichnung) im Piemont. Ausrufezeichen. Da gibt es ganz strenge Regeln – wie quasi überall, wenn es um Weinbau geht.
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…das mit der 85 %-Grenze gilt nicht nur für die Rebsorte, sondern auch für’s Erntejahr (Artikel 61, EG 607-2009) und in Grenzen auch für die Herkunft (Artikel 67, EG 607-2009). Z.B. in einem deutschen Lagenwein dürfen demnach auch bis zu 15 % der Trauben aus einer anderen Lage des gleichen Ortes stammen, in einem Ortswein bis zu 15 % aus dem übergeordneten Bereich etc. Und in einem als „Deutscher Wein“ etikettierten Getränk dürfen auch bis zu 15 % Trauben aus anderen Ländern enthalten sein. Anscheinend wird diese Möglichkeit auch von der Weinindustrie bei den ganzen Supermarktweinen der 1,99-Klasse exzessiv genutzt, um eben möglichst billig herstellen zu können. Ist jetzt wohl nichts, was uns großartig tangiert, man sollte sich dennoch bewußt machen, daß in der Regel die Grenzen, die die Rechtsvorgaben definieren, auch bis zum letzen ausgereizt werden.