Was würde eine Zuckersteuer für den deutschen Wein bedeuten?

Was würde eine Zuckersteuer für die Weinbranche bedeuten?

In Großbritannien gibt es sie seit April 2018, in Deutschland wird noch heiß über sie diskutiert. Die Rede ist von der Zuckersteuer. Aber würde sie auch Weine und alkoholfreie Alternativen betreffen? Die Antworten gibt’s hier.

Seit ein paar Wochen werde ich immer wieder gefragt, ob sich eine Zuckersteuer denn auch auf die Weinbranche auswirken würde. Und vor allem wie. Denn schließlich gibt es ja nicht nur generell Süßweine, sondern eben auch Weine, die halbtrocken sind oder zu den Prädikatsgewächsen zählen. Mal ganz davon abgesehen, dass alkoholfreie Weine ja nun auch in dem (leider oft berechtigten) Ruf stehen, kleine Zuckerbomben zu sein.

Nun, ich bin keine Hellseherin. Da ich nicht weiß, wie genau die Gesetzeslage für eine Zuckersteuer in Deutschland aussehen würde, kann ich natürlich keine eindeutige Antwort geben. Aber ich kann zumindest sagen, wie es in Großbritannien aussieht. Das Vereinigte Königreich wäre wahrscheinlich dann ja auch das Vorbild für eine deutsche Zuckersteuer, die sich nur in Details unterscheiden würde.

Freunde genießen gemeinsam Wein und essen etwas
Würde eine Zuckersteuer auch Wein betreffen? © Kar Tr/iStock

Zuckersteuer in Großbritannien: Gehören Weine und alkoholfreie Alternativen dazu?

Hören wir aber mit all den Konjunktiven mal auf. Es wird Zeit für Butter bei die Fische, wie wir in Norddeutschland so schön sagen. Stand jetzt wirkt sich die Zuckersteuer in Großbritannien nicht auf Weine aus – und auch nicht auf die meisten alkoholfreien Alternativen wie entalkoholisierte Weine, Proxys und Co. Wobei es sich lohnt, da mal etwas tiefer reinzugehen, um ein grundsätzliches Verständnis für diese Steuer zu bekommen.

Bei ihr geht es nämlich nicht automatisch darum, den Mitmenschen mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern die Hersteller dazu zu zwingen, weniger Zucker in ihren Softdrinks zu verwenden. Und zwar mit dem Ziel, Fettleibigkeit bei Kindern zu bekämpfen. Spoiler: Was tatsächlich aufzugehen scheint. In erster Instanz geht es im Vereinigten Königreich vor allem um Softdrinks und Limonaden. Deswegen ist sie auf der Insel vor allem unter dem Namen Soft Drinks Industry Levy (SDIL) bekannt. Allerdings gehören auch Energy Drinks, Sportgetränke, Eistees, Sirups und Konzentrate dazu.

Blick auf das Parlament in London von der Themse aus
Die britische Regierung macht bei der Zuckersteuer Nägel mit Köpfen. © Bukki88/iStock

Zuckersteuer im Vereinigten Königreich – ein Überblick

Die Steuer wurde im April 2016 angekündigt und trat am 6. April 2018 in Kraft. Sie gliedert sich seitdem in zwei Teile: Für Getränke mit 5 bis 7,9 Gramm Zucker pro 100 Milliliter entfällt die niedrige Steuerstufe, für Softdrinks mit 8 Gramm oder mehr Zucker pro 100 Milliliter gilt eine erhöhte Steuerstufe. Jedenfalls ist das bis Januar 2028 noch so. Denn am 25. November 2025 beschloss die britische Regierung eine Verschärfung der Zuckersteuer, die dann eben im Januar 2028 in Kraft treten wird.

Der Schwellenwert, ab dem die Zuckersteuer greift, wird dann von 5 auf 4,5 Gramm bzw. 7,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter gesenkt. Außerdem wird die Steuer dann auch auf Milchmischgetränke fällig, die derzeit noch ausgeklammert sind. Für natürlichen Zucker in Milch (Laktose) wird ein Freibetrag (“Lactose Allowance”) eingeführt, damit nur der tatsächlich zugesetzte Zucker besteuert wird. Auch pflanzliche Alternativen wie zum Beispiel Hafer-, Mandel- oder Sojadrinks müssen dann versteuert werden, wenn sie zusätzlichen Zucker enthalten. Nach wie vor ausgeklammert sind Fruchtsäfte aufgrund des natürlichen Zuckergehalts. Und ja, auch Weine sowie die meisten alkoholfreien Alternativen sind dann nach wie vor von der Zuckersteuer befreit. Womit wir endlich bei des Pudels Kern wären!

Alkoholsteuer first!

Fangen wir mal mit den Weinen und Schaumweinen an. Auf diese istin Großbritannien eine Alkoholsteuer (Alkohol Duty) fällig. Im Vereinigten Königreich gab es dazu im August 2023 eine recht große Reform. Seitdem wird die Steuer dort nicht mehr pauschal pro Flasche, sondern nach dem Alkohol (Alcohol by Volume – kurz ABV) berechnet. Je mehr Alkohol ein Wein hat, desto höher ist also die Steuer. Nachzulesen auf der offiziellen Regierungsseite.

Leuchtwerbung am Piccadilly Circus in London
Statt Coke Zero irgendwann vielleicht Wein Zero Sugar? © Ofir Peretz

Könnte man das bei einer Zuckersteuer auf Deutschland übertragen?

Ganz klare Antwort: Nein. Denn in Deutschland sieht die Besteuerung von Wein komplett anders aus. Auch hier gibt es zwar eine Alkoholsteuer. Aber diese wird unter der Hand nicht ohne Grund „Branntweinsteuer“ genannt. Denn sie entfällt nur auf Hochprozentiges – nicht aber auf Wein (kannst du beim Zoll Deutschland nachlesen). Schaumweine bilden die Ausnahme. Auf diese ist nämlich die sogenannte Schaumweinsteuer von 1,02 Euro fällig (noch mehr Differenzierung gibt’s ebenfalls beim Zoll). Erst im Januar 2026 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Deutschland scharf dafür kritisiert, dass es eines der wenigen Länder in Europa ist, das Wein nicht besteuert. Sie fordert eine Einführung der Weinsteuer sowie eine Erhöhung der Steuern auf alle alkoholischen Getränke, um Krankheiten wie Krebs und Diabetes zu reduzieren.

Politiker aus der Union und SPD sowie die Bundesärztekammer werben übrigens auch für eine Abgabe auf Wein. Diese soll dann aber nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern direkt für das Gesundheitswesen und Suchtprävention verwendet werden. Ähnlich wie im britischen Modell gibt es Vorschläge, die Steuer in Deutschland ebenfalls strikt an den reinen Alkoholgehalt (Gramm Alkohol pro Liter) zu koppeln, statt pauschal nach Getränkekategorie zu besteuern. Aber das alles nur am Rande, damit du besser einordnen kannst, warum es in Großbritannien andere Voraussetzungen für die Zuckersteuer bei Wein und den alkoholfreien Alternativen gibt. Letztgenannte schauen wir uns jetzt an.

Kommt auch in Deutschland irgendwann die Zuckersteuer?
Was würde eine Zuckersteuer in Deutschland bringen? © Main_sail/iStock

Wie sieht die Rechtslage bei alkoholfreien Weinen und anderen Alternativen in Großbritannien aus?

Laut der offiziellen Leitlinie der britischen Regierung (HMRC) gilt ein Getränk als „Alcohol Substitute Drink“ (und damit steuerfrei), wenn es:

  • einem alkoholischen Getränk (mit mehr als 1,2 Prozent Vol.) ähnlich ist (z.B. Wein, Bier, Sekt),
  • durch Entalkoholisierung hergestellt wurde oder einen Herstellungsprozess wie Fermentation durchlaufen hat
  • und einen Alkoholgehalt von maximal 1,2 Prozent Vol. hat.

Das bedeutet: Solange ein alkoholfreier Wein als „de-alcoholised wine“ oder „alcohol-free wine“ verkauft wird, der durch den Entzug von Alkohol aus echtem Wein gewonnen wurde, fällt er unter diese Befreiung. In diesem Fall spielt der Zuckergehalt für die Steuer keine Rolle. 

Aber Vorsicht: Wenn ein Getränk lediglich ein „alkoholfreier Cocktail“ (Mocktail) oder eine Limonade mit Weingeschmack ist, die nie echten Wein enthalten hat oder nicht durch Entalkoholisierung entstanden ist, wird es als normales Softgetränk eingestuft und ist bei mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter steuerpflichtig.

Blick in den leeren Bundestag
Falls in Deutschland die Zuckersteuer kommt, wird sie hier beschlossen. © Christian Ader/iStock

Was ist mit anderen alkoholfreien Alternativen?

Zum Schluss wird’s mit anderen alkoholfreien Alternativen in Großbritannien noch einmal ein wenig tricky. Denn Sparkling Teas, Proxys und Co. nehmen in der britischen Gesetzgebung eine Sonderstellung ein. Ob sie der Zuckersteuer unterliegen, hängt weniger vom Namen ab als vielmehr von zwei Faktoren: Wie sie hergestellt und wie sie vermarktet werden. Damit keine Zuckersteuer entfällt, müssen folgende Bedingungen laut den Leitlinien der britischen Steuerbehörde erfüllt sein:

  • Marketing: Das Getränk muss explizit als direkter Ersatz für ein alkoholisches Getränk (z. B. Sparkling oder Wein) beworben und verkauft werden.
  • Aufmachung: Die Verpackung (z. B. Sektflasche mit Korken) muss dem alkoholischen Vorbild ähneln.
  • Herstellung: Es muss eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Durch Entalkoholisierung hergestellt worden sein.
    • Durch Fermentation oder Destillation entstanden sein (wobei Alkohol produziert wurde, der Gehalt aber stets unter 1,2 % Vol. blieb).
    • Eine Mischung aus einem alkoholischen Getränk und Saft sein (mit < 1,2 % Vol.).

Ein fermentierter Sparkling Tea (ähnlich einem Kombucha), der wie Sekt präsentiert wird, gilt oft als“Alcohol Substitute” und ist daher steuerfrei, selbst wenn er mehr als 5 Gramm Zucker enthält. Ist die Alternative aber lediglich eine Mischung aus Tee, Fruchtsaft und zugesetztem Zucker ist, ohne dass ein Fermentations- oder Entalkoholisierungsprozess stattgefunden hat, wird er rechtlich wie eine Limonade behandelt. Genau deswegen versuche vielen Hersteller von Proxys, die auf reinem Saft (z. B. Verjus) und Tee-Extrakten basieren, versuchen unter der 5-Gramm-Grenze zu bleiben, um nicht als “hochwertige Limonade” besteuert zu werden, falls sie die strengen Kriterien für Alkohol-Ersatzprodukte nicht ganz erfüllen.

Weinregal mit Weinflaschen, davor ein Glas mit Geldscheinen - als Symbol für eine Weinsteuer
Kommt vor der Zuckersteuer die Weinsteuer? © Lincoln Beddoe/iStock

Könnte es in Deutschland ähnlich kommen?

Leider ist für Deutschland keine seriöse Einschätzung möglich. Eben weil Wein derzeit noch nicht besteuert wird. Dementsprechend kann man das Vorgehen aus Großbritannien nicht eins zu eins übertragen. Aber ich sag’s mal so: Wenn man hierzulande auf eine Zuckersteuer setzen sollte, dann wird wahrscheinlich auch die Alkoholsteuer ausgeweitet. Dann könnte das britische Vorbild wieder übertragbar sein. So oder so müssten sich die Hersteller dann bewegen.

Wobei sie das jetzt auch schon tun. Und zwar nicht nur mit beinharter Lobbyarbeit seitens diverser Verbände. Sondern auch mit Produktinnovationen. Dass alkoholfreie Weine wahrlich keine Zuckerbomben mehr sein müssen, beweisen inzwischen viele Erzeuger. Und das ist schon eine hohe Kunst, denn schließlich wird traditionell der Geschmacksträger Alkohol durch den Geschmacksträger Zucker ersetzt. Und dann gibt es noch Betriebe wie das Weingut L. Bastian vom Kaiserstuhl. Um nur mal ein Beispiel zu nennen. Hier verzichtet man bei einigen alkoholfreien Weinen bereits jetzt bewusst auf den Zusatz von Zucker und verwendet stattdessen Süßstoffe. Diese Produkte richten sich vor allem an Menschen mit Diabetes oder einer Fructoseintoleranz. Klar, das sind absolute Nischenprodukte. Aber ich wollte nicht verschweigen, dass es sie eben schon gibt.

Paar schaut sich den wunderschönen Sternenhimmel an
Ob eine Wein- oder Zuckersteuer in Deutschland kommt, steht in den Sternen. © Oscar Gutierrez Zozulia/iStock

Ist Deutschland bereit für eine Zuckersteuer?

An dieser Stelle möchte ich aber noch einmal betonen, dass eine Zuckersteuer (genauso wie eine Alkoholsteuer auf Wein) in Deutschland echt noch in den Sternen steht. Zu der WHO-Kritik äußert sich die aktuelle Regierung nicht öffentlich, sondern sitzt sie einfach aus. Die Vorstöße der Bundesärztekammer brachten ein kurzes mediales Strohfeuer, das dann aber schnell wieder erlosch. Und unlängst sprach man sich auf dem CDU-Parteitag ganz klar gegen eine Zuckersteuer aus.

Auch in der Bevölkerung gibt es keine eindeutige Mehrheit für eine Zuckersteuer. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch vom Februar 2026 befürworten genau 60 Prozent der Deutschen eine Zuckersteuer. Für eine eindeutige gesellschaftliche Akzeptanz reicht das nicht, um daraus einen politischen Auftrag abzuleiten. Zum selben Ergebnis kommt übrigens auch das Meinungsforschungsinstitut Civey, das im Auftrag von web.de News eine repräsentative Online-Umfrage durchführte. Wobei 60 Prozent dann halt doch über die Hälfte aller Menschen sind. Das Thema Zuckersteuer ist also in Deutschland alles andere vom Tisch. Ob es in diesem Zuge dann auch zu einer Alkoholsteuer auf Wein kommt, bleibt abzuwarten. Aber ich sag’s mal so: Wenn ich Winzerin wäre, würde ich mir schon einmal Gedanken machen und eine Strategie ausklabüsern. 😉

Copyright Titelbild: © nito100/iStock

*Dieser Text wurde weder in Auftrag gegeben noch vergütet. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt ausschließlich meine persönliche Meinung wider. Gesetzte Links sind nicht kommerziell und dienen allein Service-Zwecken.

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