Weinglas mit Rotwein vor einer Weltkarte als Symbol für geschützte Ursprungsbezeichnung

Geschützte Ursprungsbezeichnung beim Wein: Wie heißt was in welchem Land?

Heißt eine französische Appellation abgekürzt denn nun AOC oder AOP? Was ist in Italien der Unterschied zwischen DOC und DOCG – oder in Spanien zwischen DO und DOCa? Und was hat die EU mit dem Begriff geschützte Ursprungsbezeichnung zu tun? Bringen wir mal ein wenig Ordnung in den Buchstabensalat!

Mal ehrlich: Der Abkürzungsfimmel ist beim Wein schon eine Wissenschaft für sich. Den französischen Begriff Appellation kennt man ja noch irgendwie für eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) beim Wein. Es ist halt ein geografisch klar definiertes Gebiet mit eigenen Regeln für die Weine, die aus eben genau dieser Appellation stammen.

Von der Rebsorte über die Weinlese samt Erntemenge bis hin zur Weinbereitung können diese Regelungen greifen. Wir reden bei einer geschützten Ursprungsbezeichnung dann von einem Qualitätswein. Dem gegenüber steht die sogenannte geschützte geografische Angabe (g.g.A.), die etwas generischer ist. Hier ist das Gebiet weiter gefasst und die Regeln sind nicht ganz so streng.

Überdimensional große Weinflasche, die zwischen Reben in einem Weinberg steht
Von wo kommt ein Wein genau? Die geschützte Ursprungsbezeichung garantiert die Herkunft. © OceanProd/iStock

Warum ist Appellation die bekannteste geschützte Ursprungsbezeichnung?

Dass sich in Sachen geschützter Ursprungsbezeichnung der Begriff Appellation in unserem allgemeinen Sprachgebrauch festgesetzt hat, liegt wohl vor allem an der Vielfalt an unterschiedlichen Begrifflichkeiten, die es auf der Welt so dafür gibt. Na ja, und an dem Umstand, dass Frankreich das erste bedeutende Weinland der Welt war, das ab 1935 ein flächendeckendes und verbindliches Appellationssystem einführte. Was ein wenig verwirrend ist. Denn schließlich kam es im Bordeaux anlässlich der Weltausstellung bereits 1855 zu einer Klassifikation.

Diese galt allerdings nur für Rotweine aus dem Médoc, Süßweine aus Sauternes und Barsac sowie einen Rotwein aus Graves. Und hier klassifizierte man auch nicht irgendwelche Lagen, sondern eben einzelne Châteaux. Nach und nach folgten die weiteren Bordelaiser Anbaugebiete, die zudem ab 1935 dann eben auch noch in das Appellationssystem gezwungen wurden. Den sogenannten AOCs, was dann die Abkürzung von Appellation d’Origine Contrôlée ist. Gut, die heißen inzwischen etwas anders, aber dazu später mehr. Innerhalb dieser Appellationen findet man dann die Ortsweine (Villages) sowie die Premier und Grand Crus. Uff.

Geschützte Ursprungsbezeichnung: Rotwein wird in ein Weinglas gegossen
Ohne geschützte Ursprungsbezeichnung könnte ein Rioja auch aus Frankreich statt aus Spanien kommen. © Natalia Zakharova/iStock

Vereinheitlichung der Europäischen Union

Aber hey, ich kann es noch komplizierter machen. Denn im Jahr 2009 kam es zu einer neuen Regelung der Europäischen Union, die für alle Mitgliedstaaten eine Vereinheitlichung für alle Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung schuf. Was dann aber nicht die Regeln der einzelnen Appellationen betraf, sondern ausschließlich die Bezeichnung. Damit einher gingen dann auch zwei Siegel. Das blau-gelbe Siegel prägt seitdem optisch die geschützte geografische Angabe.

Dieser Name wird bei uns in Deutschland mit g.g.A. abgekürzt. Das Original ist allerdings englischsprachig: Protected Geographical Indication, kurz PGI. Dir ist wahrscheinlich die Abkürzung IGP geläufiger, denn die findet man gleich in vier Ländern. Nämlich in Frankreich (Indication Géographique Protégée) sowie in Spanien (Indicación Geográfica Protegida) und Portugal (Indicação Geográfica Protegida). Und auch in Italien ist IGP (Indicazione Geografica Protetta) inzwischen die gesetzlich gültige Abkürzung. Vorher kürzeste man hier allerdings vor den EU-Maßnahmen mit IGT (Indicazione Geografica Tipica) ab. Und ja, das musste tatsächlich geändert werden.

Die beiden EU-Siegel für geografisch geschützte Angabe und geschützte Ursprungsbezeichnung
Die beiden EU-Siegel. © Europäische Union

Geschützte Ursprungsbezeichnung: Aus AOC wird AOP

Ähnliches gilt übrigens auch für die geschützte Ursprungsbezeichnung, die bei uns auch kurz g.U. heißt. Das englische Original der EU lautet Protected Designation of Origin (PDO) und wird mit einem rot-gelben Siegel visualisiert. Genau dafür musste man in Frankreich dann auch die Abkürzung für Appellation umbenennen. Aus Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) machte man nämlich Appellation d’Origine Protégée (AOP). Damit sich die Franzosen (und natürlich die Weinwelt) an den neuen Begriff gewöhnen konnten, gab es bis 2014 eine Übergangsregelung. Die Winzer durften bis dahin auch noch AOC verwenden. Seitdem ist aber der Begriff AOP verpflichtend. Wenn du also noch irgendwo im Internet AOC statt AOP liest, dann weißt du in etwa, wie aktuell der Wissensstand des Seitenbetreibers ist. 😉

In Deutschland hatte die offizielle Einführung der geschützten Ursprungsbezeichnung der EU indes keine krassen Auswirkungen. Denn wir arbeiten hier im deutschen Weingesetz noch nicht mit solchen herkunftsbezogenen Begriffen, sondern stützen uns ja nach wie vor auf das Prädikatssystem. Wobei sich das ja jetzt auch ändern soll. Natürlich nicht aus eigenem Antrieb heraus. Wir Deutschen sind da ein wenig trutschig. Da musste uns die EU erst mit Konsequenzen drohen, damit sich etwas bewegt. Momentan zoffen sich da die einzelnen Interessenvertretungen noch. Aber das ist wieder eine andere Geschichte. Falls du dich jetzt fragst, warum ich an dieser Stelle den VDP (Verband der Deutschen Prädikatsweingüter) ausklammere, der ja ein herkunftsbezogenes System hat: Stimmt. Allerdings gelten die VDP-Statuten ausschließlich für Mitglieder – und eben nicht für alle deutschen Winzer. Mit der geschützten Ursprungsbezeichnung im gesetzlichen Sinne haben sie also nichts am Hut.

Frau sitzt vor dem Eiffelturm in Paris mit einem Baguette und einem Wein mit geschützter Herkunft
Heimat der Appellationen: Frankreich. © RossHelen

DOC und DOCG – was ist da in Italien der Unterschied?

Der Gedanke, die Herkunft eines Weines zu schützen, stammt übrigens nicht von den Franzosen, sondern von den Italienern. Denn die Grenzen des Chianti Classico wurden zum Beispiel im Jahr 1716 von Großherzog Cosimo III. erstmals definiert. Allerdings änderte man diese im Laufe der Jahrhunderte dann immer mal wieder. Aber auch das ist eine andere Geschichte, die streng genommen mit dem Gallo Nero beginnt und 1996 mit der Ausgliederung des Classico-Gebiets aus der Chianti-Großzone endete. Aber das erzähle ich dir ein anderes Mal. Denn hier geht es schließlich um die geschützte Ursprungsbezeichnung.

Und diese führte man in Italien tatsächlich erst in den 1960er-Jahren flächendeckend ein. Nämlich mit DOC (Denominazione di origine controllata, also geschützte Ursprungsbezeichnung) und DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita, also geschützte und garantierte Herkunft). Egal, ob nun DOC oder DOCG – beides fasst die EU unter dem Siegel geschützte Ursprungsbezeichnung zusammen. Generell heißt es ja immer, dass ein DOCG-Gewächs hochwertiger sei als ein DOC-Wein. Doch das stimmt nur bedingt. Da ist auch schon ordentlich Marketing und vor allem Lobbyarbeit mit dabei. Eine Hochstufung von DOC zu DOCG hat in der Regel nämlich eher etwas mit Prestige-Streben und Politik denn mit Qualität zu tun.

Ja, in einigen der 73 DOCGs gibt es wesentlich strengere Statuten und die Qualität kann höher sein als in den gut 300 DOCs. Muss sie aber nicht. Der Unterschied liegt vor allem darin begründet, dass ein DOCG-Wein auch zwingend im Gebiet mit der geschützten Ursprungsbezeichnung abgefüllt werden muss. Damit sollen Fälschungen verhindert werden. Fun Fact: Obwohl der Wein in der DOCG abgefüllt werden muss, kann er durchaus woanders ausgebaut werden. Das ist mir erstmals bei meinem Gardasee-Besuch in der DOC Lugana aufgefallen. Denn in nicht nur einem Keller lagerten auch Holzfässer mit Amarone della Valpolicella DOCG. Ein Blick ins Regelwerk: Tatsächlich! Das ist so zulässig. Soviel also zum Fälschungsschutz … 

Frau gießt Rotwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung mit dem Kolosseum im Hintergrund ein
In Italien heißt die geschützte Ursprungsbezeichnung DOC und DOCG. © TFILM/iStock

Geschützte Ursprungsbezeichnung in Spanien

Als weiteres wichtiges Weinland in Europa müssen wir uns an dieser Stelle natürlich auch noch mit der geschützten Ursprungsbezeichnung in Spanien beschäftigen. Seit der EU-Reform tragen solche Weine eigentlich das Kürzel DOP für Denominación de Origen Protegida. Besser bekannt (und noch immer Gebrauch) sind allerdings DO (Denominación de Origen) und DOCa (Denominación de Origen Calificada). Für letztere kann sich eine Region in Spanien erst bewerben, wenn sie mindestens zehn Jahre lang den DO-Status trägt. Derzeit gibt es mit Rioja und dem Priorat nur zwei DOCa. Apropos Priorat: Hier dürfen die Weine auch den katalanischen Namen für die geschützte Ursprungsbezeichnung DOCa tragen. Nämlich DOQ für Denominació d’Origen Qualificada. Hach, Wein kann so wunderbar einfach sein! ironie off

Vinos de Pago (VP) indes hat nichts mit geschützter Ursprungsbezeichnung zu tun. Denn diesen Status verleiht man in Spanien Weingütern mit einem überragenden Ruf. Für einen VP-Wein dürfen diese dann aber nur eigene Trauben (keine Zukäufe) verwenden und diese auch nur im eigenen Betrieb verarbeiten und reifen lassen. Auch Bezeichnungen wie Joven, Crianza, Reserva oder Gran Reserva haben nichts mit der Herkunft zu tun. Denn dabei handelt es sich um Reifeangaben. Aber dazu schreibe ich irgendwann mal einen separaten Text.

Haro, Capital del Rioja in Spanien.
Rioja ist eine von zwei DOCa in Spanien. © Ana Diaz/iStock

Geschützte Ursprungsbezeichnung vs. geografische Angabe

Ich könnte mich in Europa jetzt noch mit allen anderen Ländern abarbeiten. Da ich hier aber keinen Roman schreiben will, machen wir es kurz. In allen EU-Mitgliedsstaaten ist die geschützte Ursprungsbezeichnung seit 2009 identisch. Sie trägt in der jeweiligen Landessprache eben nur unterschiedliche Namen. Das Prinzip dahinter ist aber immer gleich. Wenn man sich also nicht sicher ist, kann man es letztlich immer darauf herunterbrechen.

Auch außerhalb Europas gibt es statt der geschützten Ursprungsbezeichnung in der Regel meist eine geografische Angabe. Diese heißen aber nicht nur anders, sondern sind oft auch komplett anders aufgebaut. Deswegen schauen wir uns da jetzt einfach mal exemplarisch ein paar Länder an.

Mehrere Korken im Closeup, bei denen man die geschützte Ursprungsbezeichnung Bordeaux deutlich erkennen kann.
Es gibt halt Regionen, da ist die geschützte Ursprungsbezeichnung besonders wichtig. © hfng/iStock

Vereinigte Staaten und Kanada

Geschützte geografische Angaben sind in den Vereinigten Staaten als American Viticulture Area (AVA) bekannt. Die Größen sind hierbei sehr unterschiedlich. Einige AVAs können sich in mehreren Bundesstaaten befinden oder sogar überlappen. In der kalifornischen AVA Monterey liegen zum Beispiel kleinere AVAs wie Arroyo Seco oder San Lucas. Wenn man sich das erste Mal mit Wein aus den Vereinigten Staaten beschäftigt, kann das verwirrend sein. Aber man gewöhnt sich recht schnell daran.

Etwas eingängiger ist da schon die geschützte Ursprungsbezeichnung in Kanada. Deren System beruht nämlich auf der Vintners Quality Alliance (VQA), die derzeit von den beiden Provinzen Ontario und British Columbia verwendet wird. Jede dieser Provinzen ist in kleinere Designated Viticultural Areas (DVA) eingeteilt, die sich dann wiederum in Appellationen und Subappellationen aufteilen. Hier überlappt sich also nichts, sondern wird nur immer kleinteiliger.

Geschützte Ursprungsbezeichnung heißt in Kalifornien AVA
Zu den bekanntesten AVAs einmal rechts entlang, bitte. © gustavofrazao/iStock

Geschützte Ursprungsbezeichnung in Chile und Argentinien

Okay, dieser Abschnitt wird recht kurz. Denn so kompliziert die einzelnen Regionen in Chile auch sein mögen, ist die Herkunft hier eigentlich einfach. Als geschützte Ursprungsbezeichnung gibt es die DOs, die Denominaciones de Origen, die für die vier Hauptbereiche ebenso gelten wie für deren 13 Unterbereiche. Seit 2012 können für die Herkunft zudem noch die drei Begriffe Costa (für Küstengebiet), Etre Cordilleras (für die Bereiche zwischen den Gebirgszonen) sowie Andes (für die Bergregionen) verwendet werden.

In Argentinien indes gibt es nur geografische Angaben für die drei Großregionen und deren Provinzen. Wobei es da auch gestattet ist, eine kleinteiligere Herkunft auf dem Etikett zu kennzeichnen. Statt der Provinz Mendoza kann man zum Beispiel auch das Valle de Uco als Subregion mit angeben. 

Die Anden hinter einem Weingarten in Argentinien
Die Anden von Argentinien aus betrachtet – hier gibt es keine geschützte Ursprungsbezeichnung. © Canvan Images

Südafrika und Australien

In Südafrika gibt es ein System mit geografischen Angaben, das sich Wine of Origin (W.O.) nennt. Auch hier geht es von groß zu klein. Die größte Einheit ist die Geographical Unit. Also zum Beispiel Western Cape. Diese Geographical Units sind dann wiederum in Regionen wie etwa Coastal Region aufgeteilt, in denen sich dann Districts wie Stellenbosch, Paarl oder Swartland befinden. Also das, was wir hierzulande als Weinregionen betiteln. Noch kleinteiliger wird es dann mit den Wards. Also den Bezirken innerhalb der Districts. Der bekannteste Ward ist wahrscheinlich Constantia.

Auch in Australien gibt es mit der Geographical Indication (GI) ausschließlich geografische Angaben statt einer geschützten Ursprungsbezeichnung. Und auch diese gehen von groß zu klein. Übergeordnet findet man die Zonen, die ein oder mehrere Bundesstaaten umfassen können. Wie etwa South Australia oder South-Eastern-Australia. Ihnen folgen dann die Regionen und Subregionen.

Weingarten mit Pinotage in Südafrika
In Südafrika heißt das System für geografische Angaben Wine of Origin. © Sohadiszno/iStock

Geschützte Ursprungsbezeichnung: Warum der ganze Zauber?

Holla, jetzt haben wir uns aber intensiv einmal durch die Weinwelt gewühlt. Und auch wenn man in Übersee oft nur geografische Angaben statt geschützter Ursprungsbezeichnung findet, ist das nicht eben einfacher. Denn die Regelungen der geografischen Angabe ermöglichen es den Winzern, Verschnitte aus verschiedenen Regionen zu produzieren. Das geht in Europa natürlich auch. Nur spielt hier eben mit dem Terroir-Gedanken die Herkunft eine wesentlich größere Rolle. Und genau deswegen macht man bei uns den ganzen Zauber mit der geschützten Ursprungsbezeichnung.

Wobei die EU halt auch nur innerhalb Europas die Herkunft wirklich schützen kann. Denn während hier zum Beispiel ausschließlich in der Champagne Champagner produziert werden darf, betiteln in den Vereinigten Staaten fast alle Weingüter ihre Schaumweine als Champagner. Russland indes hat unlängst erst bestimmt, dass Champagner dort nicht mehr Champagner heißen darf. Und Australien will auch noch nicht so recht die Pfoten vom im eigenen Land hergestellten Prosecco lassen. Aber immerhin kann innerhalb der Europäischen Union eine Markenbezeichnung wie Champagner oder Winzersekt oder auch Sekt Austria, um mal bei den Schaumweinen zu bleiben, nicht einfach so kopiert werden. Und das ist doch auch schon einmal was.

Copyright Titelbild: © patronstaff/iStock

*Dieser Text wurde weder in Auftrag gegeben noch vergütet. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt ausschließlich meine persönliche Meinung wider. Gesetzte Links sind nicht kommerziell und dienen allein Service-Zwecken.

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